Steuern sparen durch die Gründung einer Immobilienholding.
Eine Immobilienholding ist ein Unternehmen, dessen Hauptzweck darin besteht, Immobilien zu besitzen, zu verwalten und/oder zu entwickeln. Diese Immobilien können Wohn- oder Gewerbeimmobilien, Grundstücke oder eine Kombination davon sein. Immobilienholdings können in verschiedenen Formen existieren, wie zum Beispiel Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Kommanditgesellschaften.
Die Struktur einer Immobilienholding kann aus mehreren Einzelgesellschaften bestehen, die jeweils verschiedene Aspekte des Immobilienbetriebs abdecken, wie zum Beispiel den Erwerb, die Entwicklung, die Verwaltung und den Verkauf von Immobilien.
Die Vorteile einer Immobilienholding können vielfältig sein und neben der potenziellen Steueroptimierung auch den Schutz von Vermögenswerten und die Trennung von Geschäftsrisiken umfassen.
Aber wie bei jeder Unternehmensstruktur gibt es auch Nachteile und Risiken, darunter die Komplexität der Verwaltung und die Notwendigkeit, separate Finanzberichte für jede Einheit zu erstellen. Deshalb ist es wichtig, professionelle Beratung einzuholen, bevor man sich für diese Art von Struktur entscheidet.
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinskosten: Wenn die Holdinggesellschaft einen Kredit aufnimmt, um Immobilien zu kaufen oder zu entwickeln, können die Zinskosten in vielen Ländern steuerlich absetzbar sein.
Abschreibung: Die Immobilien, die im Besitz der Holdinggesellschaft sind, können abgeschrieben werden, was einen weiteren steuerlichen Vorteil darstellt. Abschreibungen erlauben es Unternehmen, den “Wertverlust” ihrer Immobilien über die Zeit hinweg steuerlich geltend zu machen.
Optimierung der Gewerbesteuer: In einigen Fällen kann durch die Nutzung von Holdingstrukturen die Gewerbesteuer optimiert werden.
Verlustverrechnung: Verluste, die von der Holdinggesellschaft erlitten werden, können oft mit Gewinnen aus anderen Quellen verrechnet werden, um die gesamte Steuerschuld zu reduzieren.
Steueroptimierung bei Verkauf der Immobilie: Bei Verkauf der Immobilie kann die Steuerlast oft minimiert werden, indem die Anteile der Holdinggesellschaft anstatt der Immobilie selbst verkauft werden.
Vermögensschutz: Eine Holdinggesellschaft kann Vermögenswerte vor potenziellen Rechtsstreitigkeiten schützen. Wenn jede Immobilie in einer separaten Tochtergesellschaft gehalten wird, sind die anderen Immobilien nicht betroffen, falls eine einzelne Immobilie in einen Rechtsstreit verwickelt wird.
Steuerplanung und -optimierung: Wie bereits erwähnt, kann eine Holdingstruktur verschiedene Möglichkeiten zur Steueroptimierung bieten, einschließlich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zinskosten, Abschreibungen, Gewerbesteuer-Optimierung und Verlustverrechnung.
Einfacheres Management von Immobilienportfolios: Eine Immobilienholding kann die Verwaltung von umfangreichen Immobilienportfolios vereinfachen. Die Holdinggesellschaft kann die übergeordnete Kontrolle und Verwaltung der Immobilien übernehmen, während die einzelnen Tochtergesellschaften sich auf spezifische Aspekte des Immobilienbetriebs konzentrieren können.
Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten: Holdinggesellschaften haben oft einen besseren Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten, da sie in der Regel über mehr Sicherheiten und eine stärkere Kreditwürdigkeit verfügen.
Effizientere Geschäftsübergänge: Eine Holdinggesellschaft kann den Prozess der Übergabe des Geschäfts an die nächste Generation erleichtern. Statt einzelne Immobilien zu übertragen, können Anteile an der Holdinggesellschaft übergeben werden.