GmbH-Anteilsverkauf: Ziel der Gewinnerzielung und potenzieller Gestaltungsmissbrauch
Bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen stellt sich die Frage nach den steuerlichen Konsequenzen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass bei den Einkünften gemäß § 17 EStG eine Gewinnerzielungsabsicht für die gesamte Beteiligung an der Gesellschaft, nicht nur für den speziellen verkauften Anteil, notwendig ist. Gezielte Verluste durch erhöhte Anschaffungskosten bedeuten nicht notwendigerweise einen Gestaltungsmissbrauch.
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